Arbeitskreis

BAHN-BRANDSCHUTZ

Fire Safety in Railway Systems

[Aktualisierung der FRAGENLISTE - Stand: 31. Mai 2016 (update)]


I. Themenliste

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1. BRANDSCHUTZ in der Bahn- und Verkehrstechnik – Allgemeine Aspekte: 

1.1 Grundlagen der BRANDSICHERHEIT 

1.2 Brandschutz bei Fahrzeugen (Allgemeine Aspekte) 

1.3 Brandschutz bei Infrastruktureinrichtungen (Allgemeine Aspekte) 

1.4 Rechtliche Grundlagen (Regelwerke / Normen / Gesetze) 

1.5 Technische Grundlagen (Naturwissenschaftliche Grundlagen)

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2. BRANDSCHUTZ bei Schienen-Fahrzeugen:

2.1 Brandschutz bei Schienenfahrzeugen im Personenverkehr – Hochgeschwindigkeitsverkehr 

2.2 Brandschutz bei Schienenfahrzeugen im Personenverkehr – Konventioneller Verkehr 

2.3 Brandschutz bei Schienenfahrzeugen im Personennahverkehr – Urbaner Verkehr (Straßenbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen) 

2.4 Brandschutz bei einzelnen Systemkomponenten 

2.4.1 Brandschutz im Systemzusammenhang 

2.4.2 Notfallmanagement – Spezielle Aspekte bei Schienenfahrzeugen

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3. BRANDSCHUTZ bei der INFRASTRUKTUR (Bahn-Bauten):

3.1 Schienenfahrwege (Brücken, Weichen, Bahnübergänge, Tunnel) 

3.2 Bahnhöfe 

3.3 Sonstige Bahn-Bauwerke 

3.4 Baustellen (Baustellen / Baustellensicherung, Spezialfahrzeuge etc.)

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4. SPEZIELLE TECHNISCHE ASPEKTE:

4.1 Technische Aspekte des Brandschutzes in der Verkehrstechnik (Detektion, Analyse, Löschung) 

4.2 Informations- und Kommunikationstechnologie (Brandschutz 4.0) 

4.3 Sonstige Technische Aspekte

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5. SPEZIELLE NICHT-TECHNISCHE ASPEKTE:

5.1 Brandschadensfälle (Unfalldatenbank) 

5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen (Haftungsrecht etc.) 

5.3 Sonstige nicht-technische Aspekte: Rechtliche Aspekte, Ökonomische Aspekte etc.

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II. Fragenliste



Fragen zum Thema Bahn-Brandschutz 

Einige ausgewählte Anregungen für die To-Do-Liste des Arbeitskreises:


  • Welche Erwartungen haben Bahnbetreiber im Zusammenhang mit der EN 45545? Welche Anforderungen gelten im Rahmen der EN 45545? Welche werden heute schon erfüllt, welche nicht und warum?
  • Sind die Anforderungen nach Flammhemmung bei Infrastruktur (Tunnel, Bahnhöfe) europäisch im Rahmen der CPR / EN 45545 oder nationaler Standards aus Sicht der Betreiber und Anwender ausreichend geregelt? 
  • Wo sind Lücken bzw. Schwierigkeiten für Betreiber und Hersteller von Infrastruktur-Bauteilen? 
  • Welche Lösungen und welche Informationen von Rohstoffherstellern wünschen sich die Kunden?
  • EN 45545 und Innovationen
  • Innovative Werkstoffe im Bahn-Brandschutz - wo sind die Tücken?
  • Umstellungserfordernis?
  • Brandschutz im Lichte des Produkthaftungsrechtes (Betreiber, Hersteller ...)
  • Wer haftet im Schadensfall, wenn die Ausschreibung "unscharf" formuliert war?
  • Was ist, wenn die gleichzeitige Erfüllung mehrerer Vorschriften zu "technisch unlösbaren" Konflikten führt?
  • Produkte sollen sowohl funktionale als auch brandschutztechnische Anforderungen erfüllen. Wie verhält es sich aber mit der Kosten bei verbesserten Produkteigenschaften? Sind Betreiber bereit, mehr zu zahlen für mehr Sicherheit?
  • Zulassung von elektrischen Kabeln: Welche Normen müssen eigentlich erfüllt werden?
  • Kann man Zugang zu einem Datenpool (mit Brandergebnissen) zu folgenden Produkten erhalten: „Brandhemmend ausgerüstete, multiaxial verstärkte Kunststoffbauteile, hergestellt in Vakuumverfahren für Schienenfahrzeuganwendungen“ (DIN SPEC 91326)?
  • Gemeinsamkeiten/Unterschiede UNI11565, ARGE, FCCS: Es wird im Juni/Juli eine Revision der aktuellen UNI11565 geben – hier würde mich interessieren, ob es Informationen gibt, was sich ändern wird und vor allem auch, was der Auslöser für die Änderung war.
  • ARGE: Änderungen zur bevorstehenden Revision: Auch hier wird es, so hörte ich zumindest, eine neue Revision geben (vor der Innotrans). Die Änderungen und die Gründe hierfür wären interessant.
  • Gibt es Trends, die Hersteller flammhemmend ausgerüsteter Bauteile sehen, bei denen aktuell bestimmte Hindernisse bestehen, diese zu erfüllen? Als Beispiel dazu: Können alle Bauteile von Zügen gemäß HL 3 EN 45545 hergestellt werden? 
  • Passen die Anforderungen nach Flammhemmung mit denen nach Preis, Mechanik, Lebensdauer, Verarbeitbarkeit immer zusammen? Falls nicht, was sind die Hürden? 

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(Auszüge aus der Fragenliste / Stand: 31.05.2016)


Die vollständige Fragenliste ist nur für akkreditierte Mitglieder (=Insider) des Arbeitskreises sowie für registrierte Gast-Mitglieder zugänglich. 


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Haben Sie ebenfalls FRAGEN, ANREGUNGEN oder FACHLICHE BEITRÄGE bzw. THEMENVORSCHLÄGE, 

welche Sie in die Arbeitskreisarbeit einbringen möchten?


EMAIL an arbeitskreis-verkehrstechnik@ifv-bahntechnik.de

Bitte senden Sie einfach (formlos) eine E-Mail an 

arbeitskreis-verkehrstechnik@ifv-bahntechnik.de


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FREIKARTENREGELUNG - für den Bundesarbeitskreis BAHN-BRANDSCHUTZ


ZEHN Freikarten können an interessierte Firmenvertreter verteilt werden, welche in diesem neuen Arbeitskreis AKTIV mitarbeiten möchten.

Nutzen Sie die Anmeldephase bis spätestens zum 10. Juni 2016, um sich bei Interesse am Thema BAHN-BRANDSCHUTZ, vertrauensvoll an den IFV BAHNTECHNIK zu wenden und Ihre inhaltlichen Anregungen oder Teilnahmewünsche zu artikulieren.



FIRST COME - FIRST SERVE!


Wer beim Arbeitskreis BAHN-BRANDSCHUTZ aktiv mitarbeiten möchte, muss zwei Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Sie sind Repräsentant eines Unternehmens, welches erkennbare Aktivitäten und Kompetenzen auf dem Themengebiet des Arbeitskreises BAHN-BRANDSCHUTZ aufweist. D. h. Betreiber (Auftraggeber), Hersteller (Systemhaus, Komponentenlieferant), Dienstleister bzw. Forschungseinrichtung.
  2. Sie haben FRAGEN, ANREGUNGEN oder FACHLICHE BEITRÄGE, die Sie in die Arbeitskreisarbeit aktiv einbringen können. (Mit anderen Worten: Es gibt keine Arbeitskreismitglieder, die bereits alles wissen, aber nichts sagen!)  


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Wie kann man eine FREIKARTE anfordern?

Senden Sie einfach eine formlose E-Mail mit stichwortartigen Angaben zu den eigenen Kompetenzfeldern, bzw. zu den Fragen und Anregungen an folgende Adresse: 

>>>  arbeitskreis-verkehrstechnik@ifv-bahntechnik.de  <<<


Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch

an die Vereinsgeschäftsstelle wenden: 

Telefon: 030 3142 1698    


 



* Da es sich um gesponserte Freikarten (unter Ausschluss des Rechtswegs) handelt, müssen KEINE Eintrittsgebühren entrichtet werden.   
  JederTeilnehmer zahlt nur seine eigenen Reisekosten.




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